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   BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00.Dat   

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https://dejure.org/2000,6223
BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00.Dat (https://dejure.org/2000,6223)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2000 - 1 StR 293/00.Dat (https://dejure.org/2000,6223)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2000 - 1 StR 293/00.Dat (https://dejure.org/2000,6223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beschleunigungsgebot - Verfahrensverzögerung - Einstellung - Verfahren - Änderung - Schuldspruch - Ermittlungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 46

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Verfahrensverzögerung als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00
    Ob eine derartige Verfahrensverzögerung gleichwohl zu bejahen wäre, könnte der Senat daher nur auf Grund einer Verfahrensrüge prüfen (BGH aaO, BGH NStZ 2000, 418 jew. m.w. N.).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00
    Angesichts der Vielzahl der Taten der Angeklagten, durch die ein Schaden von mehr als 500.000,- DM verursacht wurde, ergeben die Urteilsgründe auch unter Berücksichtigung des Umstands, daß die Angeklagten bereits in dem im Spätjahr 1996 eingeleiteten Ermittlungsverfahren geständig waren, keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGH NStZ 1999, 313).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98

    Strafzumessung bei der Beihilfe zur Untreue

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00
    Trotz des Wegfalls einer Einzelstrafe von jeweils drei Monaten können die Gesamtstrafen bestehen bleiben (vgl. BGH wistra 1999, 28, 29 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Indes steht auch der Beschluß dieses Senats vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00 -, der nach dem Antwortbeschluß einem Eingreifen auf Sachrüge tragend entgegenstehen soll, der Annahme eines Erörterungsmangels in Fällen signifikanter Anhaltspunkte für eine gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßende Verfahrensverzögerung nicht zwingend entgegen.
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Dagegen verlangen der 1. und 3. Strafsenat grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge, mit der vom Angeklagten die zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das allgemein als Beschleunigungsgebot bezeichnete Prinzip maßgeblichen Tatsachen in einer Form vorzutragen sind, die der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (BGHSt 45, 308, 310; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 11 - so auch BGH (1. Strafsenat), Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Diese Rüge war jedoch ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen, da sie nicht innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO angebracht wurde (BGH, Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00; BGH StV 1999, 407 m.w.N.).
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